Gesetze / Grunderwerbsteuergesetz
GrEStG 1983§ 15 Fälligkeit der Steuer
Die Steuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen.
Gesetze / Grunderwerbsteuergesetz
GrEStG 1983Die Steuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen.